Einführung neuer „Akutleitstellen“
Eingeführt werden sollen sogenannte Akutleitstellen, bei denen Patientinnen und Patienten jenseits schwerer Notfälle eine Ersteinschätzung von Ärzten zum weiteren Vorgehen bekommen können. Erreichbar sein sollen sie bundesweit unter der Telefonnummer 116 117. Rund um die Uhr soll es über diese Nummer einen Notdienst mit einem Arzt oder einer Ärztin geben - auch über Video zugeschaltet. Hausbesuche sollen ebenfalls möglich sein. Bei schweren Notfällen wie einem Herzinfarkt oder einem Autounfall gilt weiter die Notrufnummer 112.
Ersteinschätzung in „integrierten Notfallzentren“
Bundesweit sollen zudem sogenannte integrierte Notfallzentren in der Regie von Kliniken aufgebaut werden. Die Zentren kombinieren die Notaufnahme des Krankenhauses mit einer Notdienstpraxis. Am Empfangstresen der Notfallzentren soll es eine Ersteinschätzung geben, wohin es für Hilfesuchende als Nächstes gehen soll, entweder in die Notaufnahme oder in eine nahegelegene Notdienst- oder sogenannte Kooperationspraxis.
Nach der ersten Debatte über das Gesetz im Bundestag gibt es weitere Beratungen. Ein genauer Zeitpunkt für die Verabschiedung ist noch nicht bekannt.
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