Sonntag, 22. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Bund und Länder einig bei Grundzügen für Krankenhausreform

Bund und Länder einig bei Grundzügen für Krankenhausreform
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Nach wochenlangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland verständigt. Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach gemeinsamen Beratungen am Montag in Berlin. Über den Sommer solle nun auch mit Beteiligung der Länderseite ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Der Zeitplan steht demnach weiterhin, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die konkrete Umsetzung in den Kliniken vor Ort würde dann danach schrittweise anlaufen.
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Veröffentlichung von Daten zur Behandlungsqualität von Kliniken geplant

Planung eines Lauterbach plant demnach auch ein „Transparenzgesetz“, mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken als Information für Patienten und Patientinnen veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2024 eigenständig umsetzen. Darüber sei in den Beratungen gar nicht mehr gesprochen werden.

Großteil der Bundesländer stimmte Eckpunkten zu

Den Eckpunkten stimmten nun 14 der 16 Länder zu, wie der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, mitteilte. Dies sei damit ein gültiger Beschluss. Bayern stimmte mit Nein, Schleswig-Holstein enthielt sich. Der nordrhein-westfälische Ressortchef Karl-Josef Laumann (CDU) machte deutlich, die künftige Planung sei eine Möglichkeit, überprüfbare Qualität hinzukriegen.

Definition von Leistungsgruppen als Grundlage der Finanzierung

Die Reformpläne sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein – also etwa „Kardiologie“ statt grobe Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Transparent machen will der Bund die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es schon zuvor keine Einigkeit mit den Ländern. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Forderungen der Länder nach einer Finanzspritze des Bundes für die Kliniken noch vor der Reform setzten sich nicht durch. Lauterbach sagte auch mit Blick auf die Haushaltslage, es werde geprüft, fügte aber hinzu: „Ich kann da keine Hoffnungen machen.“ Bis die Reform wirke, würden leider noch Kliniken in die Insolvenz gehen – das liege aber daran, dass die Reform nicht schon früher gemacht wurde.
 
 

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Ausarbeitung des Gesetzentwurfs unter Beteiligung mehrerer Länder

An der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs sollen für die Länderseite Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie für die Belange Ostdeutschlands auch Mecklenburg-Vorpommern beteiligt werden.

Quelle: dpa


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