Bundesrat: Grünes Licht zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung
Der Bundesrat hat grünes Licht zur Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gegeben. Ende Juni hatte der Bundestag bereits die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch beschlossen. Somit können Ärztinnen und Ärzte künftig ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.
Irreführende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt verboten
Damit aber auch künftig irreführende und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, wird auch das Heilmittelwerbegesetz geändert. Das Gesetz regelt bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten, nun werden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug aufgenommen. Hiermit solle sichergestellt werden, dass die Aufhebung des Werbeverbots „nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt“, so der Bundesrat.Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
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Erschienen am 05.07.2022 • Die verschiedenen medizinischen Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen sollen künftig in der Ärzte-Ausbildung thematisiert werden.
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dpa