Neue Regeln für Apotheken sollen Trendwende bringen
Derzeit setzten sich Apotheken-Schließungen fort, erläutert das Ministerium. Gründe seien auch ein zunehmender Mangel an pharmazeutischen Fachkräften und die Abwanderung von Arztpraxen besonders in ländlichen Regionen. Ziel sei daher, Apothekenstandorte in bisher schwach versorgten Gebieten zu stärken und auch Neugründungen zu erleichtern. Ein Überblick über Kernpunkte des Entwurfs, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte in den Bundestag kommen soll:
- Öffnungszeiten: Bisher sind Apotheken zur „ständigen Dienstbereitschaft“ mit möglichen Befreiungen verpflichtet, aus denen sich feste Öffnungszeiten ergeben. Dies soll flexibler gehandhabt werden können, um sich an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen, wie es im Entwurf heißt. Statt der Vorgabe, werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr offen zu sein, sollen es künftig „sieben Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten“ sein – und samstags statt fest von 8.00 bis 14.00 Uhr künftig eine entsprechende Spanne von vier Stunden.
- Filialen: Möglich sein sollen künftig „Filialverbünde“ aus einer Hauptapotheke, bis zu drei Filialen und maximal zwei weiteren „Zweigapotheken“. Um die Gründung von Filialen zu erleichtern, sollen sie in einem größeren Umkreis liegen können als bisher. In einem Verbund soll eine Apotheke auch zentral Prüfungen und die Herstellung von Medikamenten übernehmen können. In Orten mit schlechterer Arzneiversorgung sollen für Zweigapotheken Anforderungen etwa an erforderliche Räume gelockert werden. Möglich sein soll auch, dass sie nur vier Stunden täglich geöffnet haben.
- Digitalisierung: Ausgebaut werden soll die „Telepharmazie“ über interaktive Videoverbindungen. Dadurch soll eine Apotheke auch öffnen können, wenn die Apothekerin oder der Apotheker nicht selbst vor Ort ist, sondern in einer anderen Apotheke des Verbunds - und Beratungen bei Bedarf über die digitale Verbindung machen kann. Mindestens acht Stunden pro Woche muss die Apothekenleitung aber persönlich anwesend sein. Ansonsten sollen in diesem Rahmen auch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten da sein können.
- Vergütung: Vorgesehen sind unter anderem „Honoraranreize“ für Standorte in ländlichen Regionen und eine gerechtere Verteilung der Honorare, wie es im Entwurf heißt. Dafür soll der Zuschlag pro Arzneimittelpackung, den es zu Notdienstzeiten gibt, von 21 auf 28 Cent erhöht werden. Geplanter Effekt: Da Apotheken in Regionen mit wenigen anderen Apotheken öfter Notdienst haben, profitieren sie besonders. So sollen jährlich 50 Millionen Euro mehr für die Notdienstvergütung verfügbar sein.
- Impfungen: Für Patientinnen und Patienten sollen weitere Impfungen auch in Apotheken zu bekommen sein – neben Corona- und Grippe-Impfungen etwa auch Standardimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie oder Polio.
Apothekenbranche sieht Reform kritisch
Die Apothekenbranche meldet bereits Widerstand an. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnt vor einer „zerstörerischen Reform, die die Versorgung durch Apothekerinnen und Apotheker in der Apotheke vor Ort abschafft und zehntausende Arbeitsplätze gefährdet“. Das Ministerium machte klar, an den Plänen festhalten zu wollen. Eine Ausdehnung des Angebots werde nur kommen, wenn man sich ehrlich mache, hieß es aus dem Ressort. Kleine Apotheken gäben die bisher nötigen Kosten für die Gründung einer Filiale nicht her.
Forderung nach Honorar-Anhebungen
Die Zahl der Apotheken schrumpft seit Jahren. Ende März gab es nach Branchendaten noch 17.429 Apotheken. Seit Ende vergangenen Jahres waren es damit weitere 142 Standorte weniger. Erfasst werden jeweils Hauptapotheken und Filialen. Die Branche fordert seit längerem wegen einer angespannten Finanzlage vieler Apotheken lange ausgebliebene Honorar-Anhebungen.
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Erschienen am 10.06.2024 • Viele Apotheken in Deutschland sind in finanziell schwieriger Lage. Ohne höhere Honorare wird der Apothekenschwund wohl nicht zu stoppen sein.
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