Basis der Pläne ist ein Änderungsantrag für das sogenannte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Eine Ministeriumssprecherin betonte, dass es noch zu Änderungen kommen könne. Der Plan muss also noch beschlossen werden.
Ziel der Gesetzesänderungen, die das Ministerium anstrebe, sei es, die medizinische Versorgung in Krankenhäusern wieder stärker an den Bedürfnissen der Patient:innen zu orientieren, erklärte die Sprecherin.
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Erschienen am 28.09.2022 • Pflegepersonaluntergrenzen und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz machen es Kliniken schwer, Hebammenarbeit bedarfsgerecht einzuplanen und zu refinanzieren.
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