Sonntag, 24. November 2024
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Gesundheitspolitik

Patientenschützer sieht hohe Hürden für Sterbehilfe-Neuregelung

Patientenschützer sieht hohe Hürden für Sterbehilfe-Neuregelung
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Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsernährung dürfte nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz Auswirkungen auf die Sterbehilfe-Debatte haben. Das Karlsruher Gericht veröffentlichte einen Beschluss, wonach es den Eilantrag eines Untersuchungshäftlings gegen die zwangsweise Ernährung ablehnte. Der Sterbewunsch des Betroffenen werde „ärztlicherseits offenbar unterschiedlich beurteilt, ohne dass schon eine fundierte psychiatrische Begutachtung vorliegt, die alle auf der Hand liegenden Besonderheiten des vorliegenden Falles erfasst und nachvollziehbar bewertet“, heißt es darin. (Az. 2 BvQ 51/23)
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Fundierte psychiatrische Begutachtung und Bewertung nötig

Aus Sicht von Stiftungsvorstand Eugen Brysch hat das Gericht damit in die Sterbehilfe-Debatte eingegriffen. „Der zentrale Punkt in der politischen Debatte ist die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches von Suizidwilligen“, erklärte er. „Mit dem Beschluss haben die Karlsruher Richter hohe Hürden aufgestellt.“ Sie setzten bei der Umsetzung des Sterbewunsches eine fundierte psychiatrische Begutachtung und Bewertung voraus. „Es dürfen keine Zweifel daran bestehen, ob der Suizidwillige selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu seinem Entschluss gekommen ist.“

Debatte um Neuregelung der Sterbehilfe

In Deutschland wird derzeit eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Ende Juni wurden im Bundestag drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

„Ob die drei Gesetzentwürfe die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen können, ist mehr als fraglich“, erklärte Patientenschützer Brysch. Der Bundestag sei aufgefordert, sich allein darauf zu konzentrieren, den Suizidhelfer zur Einhaltung dieser strengen Maßstäbe zu verpflichten.
 
 

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Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“.

Quelle: dpa


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