Fundierte psychiatrische Begutachtung und Bewertung nötig
Aus Sicht von Stiftungsvorstand Eugen Brysch hat das Gericht damit in die Sterbehilfe-Debatte eingegriffen. „Der zentrale Punkt in der politischen Debatte ist die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches von Suizidwilligen“, erklärte er. „Mit dem Beschluss haben die Karlsruher Richter hohe Hürden aufgestellt.“ Sie setzten bei der Umsetzung des Sterbewunsches eine fundierte psychiatrische Begutachtung und Bewertung voraus. „Es dürfen keine Zweifel daran bestehen, ob der Suizidwillige selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu seinem Entschluss gekommen ist.“
Debatte um Neuregelung der Sterbehilfe
In Deutschland wird derzeit eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Ende Juni wurden im Bundestag drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
„Ob die drei Gesetzentwürfe die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen können, ist mehr als fraglich“, erklärte Patientenschützer Brysch. Der Bundestag sei aufgefordert, sich allein darauf zu konzentrieren, den Suizidhelfer zur Einhaltung dieser strengen Maßstäbe zu verpflichten.
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Erschienen am 03.11.2022 • Norbert Schürmann beantwortet alle wichtigen Fragen zum ärztlich assistierten Suizid. Erfahren Sie, warum er bei uns trotzdem nicht möglich ist!
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Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“.