„Auch wenn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gestern gesagt hat, dass das Vetorecht des Finanzministers nie zu einer Pflege nach Kassenlage führen könne, bleiben unser Unbehagen und Unverständnis. Wir brauchen bei der Umsetzung der Bedarfsplanung ein klares Zeichen an die Pflegenden, dass sich ihre Situation tatsächlich nachhaltig verbessern wird“, erklärt Dr. Sabine Berninger, Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS) sowie des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK).
Entlastung der Pflege durch tagesstationäre Behandlungen
Auch der vermeintlich große Wurf durch tagesstationäre Behandlungen die Pflege zu entlasten, scheitert zumindest in diesem Punkt. Die Geschäftsführerin des Berufsverbandes für Pflegeberufe Dr. Bernadette Klapper erklärte eindrücklich, dass es nicht zu erwarten sei, dass Pflegekräfte durch weniger Übernachtungen im Krankenhaus entlastet würden. „Wer geht denn nach Hause, das sind nicht die Pflegebedürftigen, die tatsächlich Arbeit auf der Station machen. Es sind genau die Patienten, die ohne großen Pflegebedarf sind. So werden vielleicht weniger Betten belegt, die Arbeitslast reduziert sich aber höchstens unwesentlich. Zur Folge wird es aber haben, dass auf weniger Pflegekräfte eine extreme Arbeitsverdichtung zukommt. Wir laufen Gefahr, mit einer guten Idee, nämlich die ambulanten Potentiale der Krankenhäuser zu heben, für Pflegekräfte genau das Gegenteil zu erreichen – eine Verdichtung und Verschärfung der Arbeitssituation.“
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Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)