Sonntag, 22. Dezember 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Stellungnahme der DGRh und des VRA zu Pflegepersonaluntergrenzen

Stellungnahme der DGRh und des VRA zu Pflegepersonaluntergrenzen
© Syda Productions – stock.adobe.com
Ab Januar 2023 gelten auch für die Rheumatologie Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG), d.h. rheumatologische Akutstationen müssen gemäß einem festgelegten Personalschlüssel besetzt sein. Am Tag darf eine Pflegekraft demnach maximal 13, in der Nacht 30 rheumatologische Patientinnen und Patienten betreuen. Diese Grenzen bilden jedoch den Personalbedarf in der Rheumatologie sehr undifferenziert ab, mahnen die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) und der Verband rheumatologischer Akutkliniken (VRA) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die sanktionsbewehrten Untergrenzen würden zu einer Fehlverteilung des knappen Personals führen und Kliniken letztlich dazu zwingen, Leistungen zu reduzieren. Dies gehe zulasten der Patienten, weil notwendige Behandlungen nicht mehr oder nur nach unangemessen langer Wartezeit erfolgen könnten.
Anzeige:
Programmatic Ads
 
Grundlage für die nun festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) ist die Einstufung der Rheumatologie als „pflegesensitiver“ Fachbereich – als Krankenhausbereich also, bei dem eine Unterbesetzung mit Pflegepersonal direkten Einfluss auf die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit haben kann. „Diese Definition trifft auf die Rheumatologie nicht zu“, sagt Professor Dr. med. Andreas Krause, Präsident der DGRh. „Die rheumatologischen diagnosebezogene Fallgruppierungen (DRGs) haben vielmehr – gemeinsam mit denen der multimodalen Schmerztherapie – die niedrigsten Pflegepersonalkosten überhaupt.“ Diese beliefen sich auf nur 40 bis 60% des Durchschnitts aller DRGs.

Pflegeleistungen stehen in der Rheumatologie meist nicht im Vordergrund 

In der Rheumatologie stehen zumeist ärztliche und therapeutische Leistungen im Vordergrund, nicht die Pflege, heißt es in der Stellungnahme. „Warum sich ausgerechnet ein Fachgebiet mit sehr geringem Pflegebedarf als pflegesensitiv qualifizieren soll, erschließt sich uns nicht“, sagt auch Professor Dr. med. Heinz-Jürgen Lakomek, Geschäftsführer des VRA. Einen grundlegenden Fehler der neuen Verordnung sieht er darin, dass rheumatologische DRGs Klinikbereichen mit sehr viel höherem Pflegebedarf zugeordnet wurden. Als Beispiel nennt er die Kinder- und Jugendrheumatologie, die sich im pflegesensitiven Bereich der „speziellen Pädiatrie“ wiederfindet. Kritisch sehen die Experten auch die Betrachtung der Rheumatologie als einheitlichen Fachbereich, mit entsprechend undifferenzierter Festlegung von PPUG. Der Pflegebedarf in den einzelnen Spezialisierungen der Rheumatologie sei unterschiedlich hoch, eine einheitliche Betrachtung fatal.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Highlights vom Jahreskongress der DGRh

Erschienen am 13.10.2022Die Highlights vom Jahreskongress der DGRh 2022 – die Zusammenfassung zu Leitlinienänderungen uvm. lesen Sie bei uns!

Erschienen am 13.10.2022Die Highlights vom Jahreskongress der DGRh 2022 – die Zusammenfassung zu Leitlinienänderungen uvm. lesen...

© yodiyim - stock.adobe.com

Forderung nach Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen

DGRh und VRA fordern daher, die Einführung der PPUG in der Rheumatologie für 2023 auszusetzen. Sollte das Gesundheitsministerium dennoch an PPUGs für die stationäre rheumatologische Versorgung festhalten, müssten sich diese am tatsächlichen Pflegebedarf orientieren und nach Spezialisierung differenziert betrachtet werden. Auch müsse die Fehlzuordnung der rheumatologischen und schmerztherapeutischen Versorgung zu pflegesensitiven Bereichen beendet werden. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der knappen Ressource „Pflegepersonal“ seien diese Nachbesserungen dringend geboten.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh)


Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Stellungnahme der DGRh und des VRA zu Pflegepersonaluntergrenzen"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.