Marburger Bund plädiert für ärztliche Weiterbildung in Praxen
Mit 8.000 bis 9.000 Köpfen pro Jahr beziffert das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) den Nachbesetzungsbedarf bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten bis 2030. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Generationswechsels bei gleichzeitig sinkender Nachrückerzahl spitzt sich die Lage zu. Ein Baustein, um die Versorgung in einem zunehmend stärker geforderten ambulanten Sektor auf hohem Niveau halten zu können, sind deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Weiterbildung von angehenden Medizinern in Arztpraxen.
Vermehrte intersektorale Verbundweiterbildungen
Dass das so nicht weitergehen kann, hat auch der Verband der Krankenhausärzte Marburger Bund erkannt und vor wenigen Tagen in einem Positionspapier vermehrte intersektorale Verbundweiterbildungen angemahnt. Die entstehenden Kosten müssen, so die berechtigte Forderung, separat und extrabudgetär aus Steuermitteln aufgebracht werden. Konkret könne dies in Form einer Grundpauschale für Weiterbildungsstätten umgesetzt werden sowie mit einem Zuschlag in den Vergütungssystemen für Krankenhäuser und für ambulante Einrichtungen für Prozeduren oder Eingriffe, die von Weiterzubildenden durchgeführt werden.„Es ist sehr erfreulich und dringend vonnöten, dass Kliniker und Niedergelassene gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Verbesserung der Weiterbildung für die ambulante Versorgung voran zu treiben“, so Dr. Jessen. „Ohne Investitionen seitens der Gesellschaft wird diese Aufgabe aber nicht zu stemmen sein.“
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Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng)