DGIM: Datenschutz darf Forschung zum Wohl der Patientinnen und Patienten nicht bremsen
4 von 5 Menschen in Deutschland wünschen sich, dass Gesundheitsdaten, die sie beispielsweise digital mit einem Fitnessarmband, ihrem Smartphone oder anderen Geräten gesammelt haben, der medizinischen Forschung zugänglich sind. Das ist ein Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage unter mehr als 5.000 Personen, die das Marktforschungsunternehmen EPatient Analytics durchgeführt hat (1). Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) fordert, Datenschutzbestimmungen in Deutschland dahingehend anzupassen, dass eine bessere Nutzung von Daten für die Forschung, und somit auch Fortschritt in Prävention, Diagnostik und Therapie, ermöglicht wird.
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Erschienen am 20.07.2022 • Wearables könnten im klinischen Bereich als Messgerät sehr nützlich sein, beispielsweise für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
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Mehrheit würde Gesundheitsdaten für Forschung preisgeben
Danach befragt, ob die Probandinnen und Probanden ihre Gesundheitsdaten auch der Forschung zur Verfügung stellen würden, stimmten 4 von 5 Personen der Übertragung in eine nationale Forschungsdatenbank zu. Im Gegensatz zu landläufigen Meinungen sprach sich somit die überwiegende Mehrheit der Befragten dafür aus, dass die mittels digitaler Gesundheitstracker gesammelten Daten für die medizinische Forschung, die Verbesserung der Therapien und auf den Einzelnen zugeschnittene Präventionsangebote genutzt werden sollen. Über 80% der Teilnehmenden vertrauen ihre Daten dafür Ärztinnen und Ärzten, 55% auch ihren Krankenkassen, an. „Die Menschen tracken ihre Gesundheit heute so umfangreich und massenhaft wie es keine medizinische Studie schaffen würde“, sagt Professor Dr. med. Markus M. Lerch, 1. stellvertretender Vorsitzender der DGIM und Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender am LMU Klinikum München. Allerdings führe der Datenschutz in der restriktiven deutschen Auslegung dazu, dass die Daten zwar bei den Herstellern der Smartwatches und anderen Wearables in den USA oder Asien landen, nicht aber hierzulande zur Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen, kritisiert Lerch.„Um eine Forschung im Sinne und zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, müssen die Datenschutzbestimmungen angepasst und eine Nutzung der Daten zu Forschungszwecken vereinfacht werden“, so der Münchener Experte weiter. Vor allem die Vorgaben zu Datensparsamkeit und Löschfristen seien im wissenschaftlichen Bereich fehl am Platz. „Daten, die durch Steuergelder finanzierte Studien gesammelt werden, müssen nach gewissen Fristen wieder gelöscht werden – das ist pure Verschwendung“, urteilt Lerch. „Es gilt, im Dialog zwischen Datenschutz-Vertreterinnen und -Vertretern und Forschenden hier nun zeitnah praktikable Lösungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu finden“, schlussfolgert der DGIM-Vorsitzende Müller-Ladner, „denn jeder evidenzbasierte Wissenszuwachs hilft heilen“.Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM)
Literatur:(1) EPatient Analytics, Self tracking report 2022, https://www.epatient-analytics.com/aktuelles/pm-self-tracking-report/