Geplante Cannabis-Freigabe nimmt weitere Hürde
Die geplante teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat eine weitere Hürde genommen. Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundestags billigte am 21. Februar die Gesetzespläne der Ampel-Koalition mit mehreren Änderungen, wie es aus Kreisen des Gremiums hieß. An diesem Freitag soll das Vorhaben im Parlament beschlossen werden. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau möglich werden. Für die praktische Umsetzung sind zahlreiche Regeln und Vorgaben vorgesehen.
Auswirkung der Legalisierung auf Kinder- und Jugendschutz
Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen 3 lebende Cannabispflanzen legal werden und einer Änderung zufolge bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.Medizinverbände sehen Cannabis-Freigabe kritisch
An den Plänen gibt es breite Kritik unter anderem von Medizinverbänden und Innenpolitikern in Bund und Ländern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschließt, kommt es noch abschließend in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort aber nicht.Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
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Erschienen am 14.02.2024 • Mit Blick auf die kritischen Stimmen zur Legalisierung von Cannabis, vor allem aus der Politik, fordert Jugendrichter Müller einen ehrlichen Umgang mit dem Thema.
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dpa