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Gesundheitspolitik

Auswirkung der Legalisierung auf Kinder- und Jugendschutz

Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen 3 lebende Cannabispflanzen legal werden und einer Änderung zufolge bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Medizinverbände sehen Cannabis-Freigabe kritisch

An den Plänen gibt es breite Kritik unter anderem von Medizinverbänden und Innenpolitikern in Bund und Ländern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschließt, kommt es noch abschließend in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort aber nicht.
 
 

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Quelle:

dpa

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