Für kostenlose Corona-Schnelltests gelten enger gefasste Regeln
Für kostenlose Corona-Schnelltests gelten nun enger gefasste Regeln. Das legt eine am Freitag in Kraft getretene neue Verordnung fest, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage bestätigte. So soll ein nahtloser rechtlicher Anschluss gewährleistet werden, auch wenn die alte Verordnung noch bis einschließlich Freitag gegolten hätte. Gratis bleiben „Bürgertests“ von Teststellen unter anderem vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen sowie wenn man sich nach einer Corona-Infektion mit Bescheinigung „freitesten“ lässt.
Neue Testverordnung gültig bis Ende Februar 2023
Die neuen Testregeln sollen befristet bis 28. Februar 2023 gelten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte nach Angaben aus der Koalition als Maßgabe beschlossen, dass die Finanzierung von Tests für „Freitestungen“ zum 15. Januar enden soll. Generell sinken die Vergütungen für Anbieter nun von 9,50 Euro auf 8,00 Euro pro Test.Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
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dpa