Wüst kritisiert Entwurf für künftige Corona-Rechtsgrundlage
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der Corona-Pandemie scharf kritisiert. „Weitgehend flächendeckend verabredete Basisschutzmaßnahmen und bewährte Instrumente der Pandemiebekämpfung werden abgeschafft, stattdessen zeichnet der Entwurf einen Flickenteppich an Regeln vor, den die Menschen kaum verstehen werden“, sagte Wüst der „Welt“.
Wüst sagte, mit den geplanten Gesetzesänderungen lasse die Bundesregierung die Länder allein und ignoriere ihren eigenen Expertenrat. „Dessen jüngste Stellungnahme ist glasklar: Zur Pandemiebekämpfung braucht es kurze Reaktionszeiten“, sagte Wüst. „Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt die Gefahr des exakten Gegenteils: lange Verfahren statt schnellem und rechtssicherem Handeln“, sagte Wüst, der derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. Mehrere Bundesländer hatten den Entwurf bereits kritisiert.
Geregelt wird in dem Entwurf, was die Länder weiter verordnen können, wenn zum 20. März wie vereinbart alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Möglich sein sollen noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Wenn sich vor Ort die Corona-Lage zuspitzt, sollen dort einige schärfere Auflagen verhängt werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G/2G/2G plus) – aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat.
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Erschienen am 08.03.2022 • Nach einem 3-Stufen-Plan von Bund und Ländern sollen die meisten Corona-Einschränkungen bis zum 20. März fallen, die Stiftung Patientenschutz spricht sich dagegen aus.
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dpa