Journal MED
Praxismanagement
Nach Einschätzung der KBV sei es absehbar, dass zum Jahreswechsel noch nicht alle Praxen für elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitscheinigungen (AU) und Rezepten bereit sind.

Daher wurde eine Übergangsregelung bis zur ersten Jahreshälfte 2022 geschaffen: Mit dem 01. Juli 2022 endet dann die Möglichkeit, Rezepte und AU auszudrucken. Ärztinnen und Ärzte sollten daher baldmöglichst den KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis bestellen.Quelle:

KBV