Online-Bewertungen: Wahrheitswidrige Behauptungen müssen gelöscht werden
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 13.03.2018 zum Aktenzeichen 26 U 4/18 entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda eine Bewertung, die falsche Tatsachen beinhaltet, entfernen muss. Auf www.jameda.de können Patienten ihre Ärzte bewerten.
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