Biosimilars
Der Patentschutz mehrerer Biologika läuft in den nächsten Jahren aus, darunter sind neben Krebsmedikamenten (Rituximab, Trastuzumab, Cetuximab, Bevacizumab) auch in der Rheumatologie verwendete Biologika. Mit Biosimilars der ersten Generation, Erythropoetin, Wachstumsfaktor Somatropin oder Filgrastim (G-CSF) hat man bereits jahrelange Erfahrungen, diese sind im klinischen Alltag etabliert. Die Neueinstellung auf ein Biosimilar gilt als unproblematisch, während man beim „Switch“ vom Original auf Biosimilar Vorsicht walten lässt. Viele der großen Pharmafirmen drängen nun mit mehreren biosimilaren Wirkstoffkandidaten in den Markt. So gibt es bereist seit 2015 ein Infliximab-Biosimilar, das ebenso wie das Original bei Rheumatoider Arthritis, ankylosierender Spondylitis, Psoriasis-Arthritis, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa zugelassen wurde. Das erste Rituximab-Biosimilar wurde in der Onkologie gerade zugelassen.
Die europäische Arzneimittelagentur EMA bewertet Biosimilars grundsätzlich anders als die bereits etablierten Generika:
- Generika = identische Kopie des Originals, rein chemisch synthetisierbar, geringes Molekulargewicht
- Biosimilar = ähnlich, aber nicht identisch mit dem Original, 10mal höheres Molekulargewicht als Generika (Beispiel Wachstumsfaktoren); Biosimilare Antikörper: 100x höheres Molekulargewicht als Generika, unterscheiden sich in Zelllinien, Herstellungsverfahren, verwendeten DNA-Vektoren etc.
Biosimilars/ Biosimilare Antikörper hingegen werden mit Hilfe von lebenden Zelllinien genauso aufwändig produziert wie die Biologika-Originale. Als monoklonale Antikörper haben sie eine hohe Molekülmasse von ca. 150.000 Dalton, dadurch ergeben sich größere Wahrscheinlichkeiten auf Varianzen, die für Sicherheitsbedenken sorgen. Entsprechend genau sieht die EMA bei Biosimilars hin und verlangt eine präklinische und eine klinische Studie mit dem Wirkstoffkandidat. Diese klinische Studie wird nur in einer Indikation durchgeführt, auch wenn das Original-Biologikum für mehrere Indikationen zugelassen ist. Kann für das Biosimilar in dieser Indikation die gleiche Qualität, Bioäquivalenz, Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen werden, wird es für alle Indikationen des Originals zugelassen (Extrapolation).
Da die Sicherheit von biosimilaren Antikörpern im Rahmen des auf diese Weise verkürzten Zulassungsverfahrens nicht ausreichend geprüft werden kann, wird mit einem auf der Spitze stehenden gleichschenkligen Dreieck sowie dem Hinweis "Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung“, darauf hingewiesen. Biosimilars werden zudem in Registern wie RABBIT (Rheumatoide Arthritis – Beobachtung der Biologika Therapie) (http://www.biologika-register.de/home/was-ist-rabbit/) überwacht. Auch die Deutsche Morbus Crohn/C.U. Vereinigung pocht auf engmaschiges Monitorin: https://www.dccv.de/fileadmin/public/Aktuelles/Positionspapier_Biosimilar_DCCV_Feb2015.pdf
Seit Februar 2017 hat die EMA zusätzlich auch ein Pilotprojekt zur Unterstützung der Entwicklung neuer Biosimilars gestartet: http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2016/12/WC500218206.pdfLiteratur:EMA Guideline CHMP/BWMP/403543/2010 (30. Mai 2012).
EMA: Guideline on Similar Biological Medicinal Products http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Scientific_guideline/2014/10/WC500176768.pdf
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/general/general_content_000408.jsp&mid=WC0b01ac058002958c