Dienstag, 24. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Ärztepräsident kritisiert geplantes Triage-Gesetz

Ärztepräsident kritisiert geplantes Triage-Gesetz
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Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die von der Bundesregierung geplante Triage-Regelung zur Verteilung von Intensivbetten bei knappen Behandlungskapazitäten kritisiert. Für Ärztinnen und Ärzte sei es unabdingbar, dass sie sich keinen rechtlichen Risiken aussetzten, wenn sie in einer extrem schwierigen Situation eine Entscheidung über die Behandlungsreihenfolge träfen, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Deshalb hätte in dem Gesetz neben dem Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten auch die ärztliche Indikation und der Patientenwille verankert werden müssen. Das sei aber nicht geschehen.
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„Ohne eine solche Klarstellung wird der Hinweis in der Gesetzesbegründung, dass die Letztverantwortung für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte bei den Ärztinnen und Ärzten liegt, diese eher noch weiter verunsichern“, sagte Reinhardt. Vor diesem Hintergrund sei es gut, dass es eine Überprüfung der Triage-Regelungen geben solle, um die Auswirkungen auf die medizinische Praxis zu überprüfen.

Überlebenswahrscheinlichkeit von Patient:innen ist entscheidend

Das Gesetz soll das Vorgehen im Krankenhaus regeln, wenn wegen einer übertragbaren Krankheit wie Corona zu wenige Intensivbetten vorhanden sind. In solchen Fällen soll die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten maßgeblich darüber entscheiden, ob er ein Bett bekommt oder nicht.
 
 

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Behinderte Menschen im Triage-Fall vor Diskriminierung schützen

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer kritisierte in der Zeitung, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Triage-Beschluss festgestellt, dass der Staat dazu verpflichtet sei, behinderte Menschen in einem pandemiebedingten Triage-Fall wirksam vor einer Diskriminierung zu schützen. Das löse der Gesetzentwurf nicht ein. „Das im Gesetz gewählte Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit wirkt immanent diskriminierend, weil es nicht dazu dient, die schwachen Patientinnen und Patienten zu schützen, sondern im Gegenteil darauf gerichtet ist, die „fittesten“ zu retten.“

Quelle: dpa


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