Zugang zu pseudonymisierten Gesundheitsdaten für forschende Industrie
„Wir sehen in den Entwürfen sowohl Licht als auch Schatten“, sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger. „Während wir einige Vorhaben ausdrücklich unterstützen, sehen wir in anderen Bereichen erheblichen Nachbesserungsbedarf.“ Positiv sei, dass der forschenden Industrie ein Zugang zu pseudonymisierten
Gesundheitsdaten gewährleistet werden soll. Dadurch werden neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden möglich, wovon die Patienten profitieren.
Einheitliche Auslegung des Datenschutzes kann Innovationen fördern
Ein Schritt in die richtige Richtung ist aus Verbandssicht auch, dass die Zuständigkeit von den Landesdatenschutzbeauftragten auf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übertragen werden soll. Die einheitliche Auslegung des Datenschutzes wird Innovationen im Gesundheitswesen fördern.
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Potenziale der Digitalisierung werden noch nicht ausgeschöpft
Der VDGH kritisiert, dass mit der Neufassung des Digital-Gesetzes Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zwar erweitert werden, Versicherte jedoch weiterhin keinen Anspruch auf In-vitro-Diagnostik-Software bekommen. Insbesondere chronisch kranke Patienten wie Diabetiker, Patienten mit Lungenerkrankungen oder Pflegebedürftige werden von zahlreichen digitalen Gesundheitsanwendungen, die Daten aus In-vitro-Diagnostika verarbeiten, nicht profitieren.
Insgesamt betont der VDGH die Bedeutung einer umfassenden und gut koordinierten Digitalisierungsstrategie. „Wir stehen an der Schwelle zu einer neuen Ära der Gesundheitsversorgung. Um die Chancen, die die Digitalisierung bietet, voll zu nutzen, müssen wir sicherstellen, dass alle Aspekte richtig ausgestaltet sind. Dies erfordert eine offene Diskussion und Zusammenarbeit aller Beteiligten“, so Walger.
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