„Wir begrüßen das Ergebnis des Gutachtens zur Anpassung und Erweiterung des AOP-Katalogs und unterstützen den Ansatz, dass deutlich über eine reine Anpassung des Katalogs hinausgegangen wurde. Wir sind überzeugt, dass die Nutzung der ambulanten Potenziale der Krankenhäuser in Zukunft ein echter Mehrwert für die Patientenversorgung sein wird“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Das nun veröffentlichte Gutachten erfüllt den Auftrag, den Stand der medizinischen Erkenntnisse zu ambulant durchführbaren Operationen, stationsersetzenden Eingriffen und stationsersetzenden Behandlungen zu untersuchen. Darüber hinaus sollte das Gutachten ambulant durchführbare Operationen, stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen zur Erweiterung des Kataloges nach § 115b SGB V konkret benennen und in Verbindung damit verschiedene Maßnahmen zur Differenzierung der Fälle nach Schweregraden analysieren.
Dabei sind sowohl ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe als auch stationsersetzende Behandlungen beinhaltet. Wichtig in dem Gutachten ist die Einführungen so genannter Kontextfaktoren. Dieses Kontextfaktorenmodell ist die Grundlage für eine patientenindividuelle Begründung einer stationären Leistungserbringung, auch wenn die Leistung potenziell ambulant erbringbar wäre. Es soll zudem Grundlage der gesetzlich geforderten Schweregraddifferenzierung für ein noch zu entwickelndes Vergütungsmodell sein.
Dieser Bereich des Gutachtens orientiert sich an internationalen Erfahrungen, die zeigen, dass komplexe ambulante Versorgung am Krankenhaus möglich ist, wenn die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden. Es zeigt aber auch, dass die Krankenhäuser der richtige Ort für diese Behandlungen sind, weil nur dort die notwendigen Strukturvoraussetzungen existieren.
„Durch den gewählten potenzialorientierten Ansatz bietet das Gutachten über die Empfehlungen zur Erweiterung des bisherigen AOP-Kataloges hinaus gute Ansätze, auf deren Basis ein Katalog stationsersetzender Leistungen für einen eigenen neuen klinisch-ambulanten Bereich definiert werden kann und bei dem die Krankenhäuser zukünftig nach medizinischen Aspekten selbst entscheiden, ob sie diese Leistung klinisch-ambulant oder stationär erbringen. Ein solcher klinisch-ambulanter Leistungsbereich an den Krankenhäusern kann ideal mit den im Koalitionsvertrag angesprochenen Hybrid-DRG vergütet werden. Damit werden starke Anreize für eine Ambulantisierung bisher vollstationärer Leistungen gesetzt und allein medizinische Aspekte bei der patientenindividuellen Wahl des Behandlungsortes in den Mittelpunkt gestellt“, so Gaß.
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