Mittwoch, 25. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Kritik an Lauterbachs Plan gegen Homöopathie auf Kassenkosten

Kritik an Lauterbachs Plan gegen Homöopathie auf Kassenkosten
© Björn Wylezich - stock.adobe.com
Geht es nach dem Bundesgesundheitsminister, sollen Patientinnen und Patienten homöopathische Behandlungen künftig stets aus eigener Tasche bezahlen müssen. Nun wird die Kritik an den Plänen laut.
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Streichung der freiwilligen Kassenleistung Homöopathie

Die geplante Streichung homöopathischer Behandlungen als mögliche Leistung der gesetzlichen Krankenkassen stößt auf teils heftige Kritik. So wehren sich deutsche Homöopathie-Ärztinnen und -Ärzte gegen das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch die bayerische Staatsregierung signalisierte Ablehnung der Pläne.

„Eine Streichung der freiwilligen Kassenleistung Homöopathie würde das Therapieangebot in der ärztlichen Versorgung einschränken“, sagte die Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte, Michaela Geiger, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Es würde eine therapeutische Monokultur in den Praxen entstehen – die Leidtragenden wären die Patienten“, sagte die Neckarsulmer Hausärztin. „Wir erleben täglich in der Praxis, dass die Therapievielfalt medizinisch sinnvoll ist.“

Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über den Placebo-Effekt hinausgeht.

„Viele kommen gezielt wegen Homöopathie“

Homöopathie werde von ihr und ihren Kolleginnen und Kollegen begleitend zur konventionellen Medizin eingesetzt, sagte Geiger. „Viele Patientinnen und Patienten kommen ganz gezielt wegen der Homöopathie in unsere Arztpraxen, vor allem auch bei chronischen Erkrankungen.“ Die Satzungsleistung sei wichtig, denn nur so erhalten Patienten die ärztliche Homöopathie auf Chipkarte. „Zusatzversicherungen kosten Geld, das können sich nicht alle Patienten leisten – Homöopathie aber ist versorgungsrelevant.“

Lauterbach hatte angekündigt, die Finanzierung von Globuli und anderen homöopathischen Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen streichen zu wollen. Heute können Kassen solche Mittel als Satzungsleistungen anbieten. Das sind Angebote, die eine Kasse zusätzlich zu den vorgeschriebenen Leistungen gewähren kann. Lauterbach hatte am 11. Januar gesagt: „Die Homöopathie ist eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstandes erbringt.“ Von Grünen und CDU war der Plan kritisiert worden. Die FDP im Bundestag und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte den Vorstoß unterstützt.

Der Apothekerverband prognostizierte eine Kostensteigerung. „Die Kosten für homöopathische Behandlungen als Kassenleistung sind im wahrsten Wortsinne homöopathisch. Eine Abschaffung könnte aber dazu führen, dass alternative Therapien der Ärzte mit anderen erstattungsfähigen Arzneimitteln umgesetzt werden, die viel teurer sind“, sagte Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, der „Rheinischen Post“. Er befürchte eine Benachteiligung von Menschen mit weniger Geld. „Denn wenn solche Behandlungen grundsätzlich nicht mehr von Krankenkassen bezahlt werden, werden sich Bürger mit schmalem Geldbeutel das eigenständig nicht mehr leisten können, finanziell besser Gestellte aber schon.“

„Wunsch nach alternativen Behandlungsansätzen“

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte der „Frankenpost“ (Hof): „Die Lauterbach-Ankündigung ist eine politische Nebelkerze.“ Offensichtlich solle mit dieser Diskussion davon abgelenkt werden, dass die Bundesregierung bei der notwendigen Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorankomme. Die evidenzbasierte moderne Medizin müsse zwar der Maßstab für die Versorgung sein. Es bestehe aber in der Bevölkerung durchaus auch der Wunsch nach ganzheitlichen alternativen Behandlungsansätzen.

Wichtig sei, die Grenzen dieser Methoden zu kennen – „und das sollte der Entscheidung der Krankenkassen und der Versicherten wie bisher überlassen bleiben“, sagte Gerlach.

Quelle: dpa


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