Journal MED
Gesundheitspolitik

Datenweitergabe für medizinische Forschung möglich

Der European Health Data Space (EHDS) ermöglicht auch eine Datenweitergabe zu anderen Zwecken als der Patientenversorgung, etwa für die medizinische Forschung. Aus Sicht der BÄK ist richtig, dass diese Weitergabe eine vorherige Prüfung durch eine unabhängige Zugangsstelle voraussetzt.

Ebenso begrüßt die Ärzteschaft, dass im Regelfall nur anonymisierte Daten weitergegeben werden, und die Weitergabe pseudonymisierter Daten nur mit einer besonderen Begründung möglich sein wird.

Mitgliedstaaten können von Ausnahmeregel Gebrauch machen

Darüber hinaus soll es Mitgliedstaaten möglich sein, Arztpraxen von der Pflicht auszunehmen, Daten zur Sekundärnutzung bereitzustellen. „Der EHDS wird unweigerlich Umstellungen für Arztpraxen bei der Erhebung und Einspeisung von Patientendaten der betroffenen Kategorien mit sich bringen. Die Arztpraxen, die ohnehin schon unter einem hohen bürokratischen Aufwand leiden, werden durch die Umstellung zusätzlich belastet. Daher sollte die Bundesregierung von dieser Ausnahmeregel Gebrauch machen und einer weiteren Überforderung vorbeugen. Klar ist darüber hinaus, dass die Kosten, die den Praxen durch die Umstellung entstehen, kompensiert werden müssen“, betonte Reinhardt.Quelle:

Bundesärztekammer

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