BVDD übt scharfe Kritik am GKV-Spargesetz
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) kritisiert die geplante Abschaffung der extrabudgetären Vergütung von Leistungen bei Neupatienten sowie die ebenfalls geplante unbefristete Bereiningung von Leistungen der offenen Sprechstunde durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aufs Schärfste. BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski warnt vor deutlichen Einschnitten bei der aufwendigen Versorgung von Neupatienten, wenn diese nicht mehr mit einer kostendeckenden Vergütung erfolgen kann. Die Änkündigung von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, es werde keine Leistungskürzungen für die Versicherten geben, ist nach Ansicht des BVDD reine Augenwischerei. Aufnahmestopps für Neupatienten und längere Wartezeiten sind unumgänglich.
Auch Lauterbachs öffentliche Behauptung, die 2019 eingeführte Neupatienten-Regelung habe sich nicht bewährt, entbehrt in den Augen des BVDD jeglicher Grundlage. „Jemand, der ständig die Berücksichtigung von Studiendaten aus Harvard fordert, sollte auch die inländischen Analysen präsent haben!“, so Dr. von Kiedrowski. Denn die aktuellen Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigen Gegenteiliges. Demnach ist mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Neupatienten-Regelung begünstigt worden. Die Anzahl der Neupatienten ist im vierten Quartal 2021 gegenüber dem 4. Quartal 2019 um 12% gestiegen. Der Anteil der Neupatienten an allen Patienten stieg in dieser Zeit um 7,5%. Dermatologinnen und Dermatologen gehören aufgrund zahlreicher akut auftretender Hauterkrankungen seit jeher zu den Fachgruppen mit vielen Neupatienten. Den Zi-Angaben zufolge lag der Anteil der Neupatienten an allen Behandlungsfällen in den dermatologischen Praxen im vierten Quartal 2021 durchschnittlich bei 34%. Im gleichen Zeitraum haben bundesweit alle Hautarztpraxen (100%) Neupatienten versorgt. Eine besonders starke Steigerung aufgrund der extrabudgetären Vergütung hat es jedoch nicht gegeben: So sank laut Zi die Anzahl der Neupatienten in dermatologischen Praxen vom 4. Quartal 2019 bis zum 4. Quartal 2021 sogar um 1,1%. Insgesamt kommt das Zi zu dem Schluss, „die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte haben maßvoll aber bestimmungsgemäß von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ohne Mengenbegrenzung abzurechnen“.
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Erschienen am 28.07.2022 • Die Hoffnung des Hartmannbundes auf eine Streichung der TSVG-Neupatientenregelung wurde nicht erfüllt.
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„Das GKV-Spargesetz steht im völligen Widerspruch zur Ankündigung der Regierungskoalition, die Ambulantisierung der Versorgung vorantreiben zu wollen. Wird das Gesetz ohne gravierende Änderungen im Sinne der niedergelassenen Ärzteschaft umgesetzt, beschleunigt sich das Ausbluten des ambulanten Sektors massiv“, warnt Dr. von Kiedrowski.Quelle:
Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD)