DGIM: Internisten wollen Digitale Transformation mitgestalten
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt den kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium angestoßenen Prozess zur Entwicklung einer „Digitalisierungsstrategie Gesundheitswesen und Pflege“. In einem Brief an Gesundheitsminister Professor Dr. med. Karl Lauterbach haben Vertreter der Fachgesellschaft ihre konstruktive Mitarbeit an diesem Prozess angeboten und zugleich eine Liste von „Anforderungen an ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ übermittelt. Ziel der DGIM ist es, dass die Nutzung von Gesundheitsdaten in Wissenschaft und Versorgung vereinfacht wird. So sollen Diagnostik, Therapie und Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten verbessert werden.
Verbesserungsbedarf bei der Nutzung von Gesundheitsdaten
Besonders großen Verbesserungsbedarf sieht die DGIM bei der Nutzung von Gesundheitsdaten – ein Thema, das auch die Bundesregierung mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) auf die Agenda gesetzt hat. Im Dialog mit Internistinnen und Internisten, die in der Forschung und in der Patientenversorgung an Universitätskliniken tätig sind, hat die DGIM daher eine Liste mit konkreten Anforderungen zu neun Themenfeldern erarbeitet und dem Bundesgesundheitsminister zugeschickt. „Mit dieser Liste wollen wir auf konkrete Bedarfe und Baustellen bei der Digitalisierung aus der Perspektive der Inneren Medizin hinweisen und mögliche Lösungen vorstellen“, sagt Professor Dr. med. Claus Vogelmeier, Sonderbeauftragter für das Thema Digitale Medizin im DGIM-Vorstand. „Jeden Tag sammeln wir in Kliniken und Praxen Unmengen an Patientendaten, deren wissenschaftliche Verwertung die derzeit in Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen und Rechtsunsicherheiten allerdings erheblich erschweren oder verhindern“, so der Marburger Internist.Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
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Erschienen am 08.09.2022 • Wie die Zukunft der Medizin und der Datenschutz präziser, effizienter und nachhaltiger gestaltet werden können, erfahren Sie hier!
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Unterstützungsangebot für Ausarbeitung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes
Mit der Liste der Anforderungen bietet die DGIM ihre Unterstützung bei der Ausarbeitung des GDNG an. „Als größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft Europas haben wir die Verantwortung, zukünftige gesetzliche Regelungen im Sinne unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer mehr als 29.000 Mitglieder – Forscherinnen und Forscher und am Patienten tätige Ärztinnen und Ärzte – mitzugestalten“, so Ertl weiter. „Daher haben wir dem Bundesgesundheitsminister unsere breite fachliche Expertise in der medizinischen Wissenschaft und Patientenversorgung angeboten“, schließt der DGIM-Vorsitzende Müller-Ladner.Quelle:Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
Literatur:DGIM, Anforderungen an ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, Stand 14. September 2022: https://www.dgim.de/fileadmin/user_upload/PDF/Newsletter/20220914_DGIM-Anforderungen_an_ein_Gesundheitsdatennutzungsgesetz_FIN.pdf