DGCH zur Verschiebung von Operationen in der COVID-19-Pandemie
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) unterstützt sämtliche Bemühungen, die zur Eindämmung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erforderlich sind. Hierzu gehören neben strukturellen Veränderungen in den Krankenhäusern und im ambulanten Sektor unter anderem vor allem auch die Verschiebung von planbaren Operationen, um ausreichend Intensivbetten, Beatmungsplätze sowie auch personelle Ressourcen zur Behandlung von Patienten mit schweren Verläufen einer Corona-Infektion vorhalten zu können. Notfalloperationen und Organtransplantationen sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Diese Maßnahmen stellen die Chirurgie vor die Herausforderung, planbare Operationen nach ihrer Dringlichkeit zu kategorisieren. Dies wirft die Frage auf, wie lange Operationen verschoben werden können, ohne dass Patienten hierdurch Nachteile erleiden.
Die Beurteilung der Dringlichkeit einer Operation beruht auf mehreren Kriterien, die teilweise in den Empfehlungen der einzelnen chirurgischen Fachgesellschaften niedergelegt sind und dadurch eine hohe Transparenz aufweisen. Neben objektiven, wissenschaftlichen Erkenntnissen und krankheitsspezifischen Parametern fließen in die Entscheidungsfindung jedoch auch patientenbezogene Aspekte ein. Die Entscheidung, ob ein Eingriff dringlich ist oder ggf. verschoben werden darf, kann deshalb jeweils nur im Einzelfall und individuell vom behandelnden Arzt entschieden werden.
Dies bedeutet keinesfalls eine subjektive oder gar willkürliche Priorisierung, vielmehr stellt das Einbeziehen individueller Aspekte die Basis für eine patientenorientierte Entscheidungsfindung dar. Die Kategorisierung der Dringlichkeit ist ein patientenzentrierter Prozess, fundierend auf wissensbasierten Empfehlungen der Fachgesellschaften. Bei einer Verschärfung der Situation und extremen Engpässen in der Versorgung müssten die Operationen unter Umständen nicht nur nach der Dringlichkeit, sondern auch nach prognostischen Kriterien kategorisiert werden. Somit widerspricht die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie ganz entschieden der Behauptung, die den Begriff planbare Operationen als „reine Willkür“ bezeichnet.
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Erschienen am 02.12.2021 • DRK Kliniken Berlin sehen sich monatlichen Erlösausfällen in Höhe von über 5.000.000 Euro gegenüber.
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Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)