Widerruf der bedingten Marktzulassung für Obeticholsäure in Europa
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, die zuvor gewährte vorübergehende Aussetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission zum Widerruf der bedingten Marktzulassung für Obeticholsäure in Europa nicht weiter aufrechtzuerhalten. Die Marktzulassung betrifft die Anwendung als Zweitlinientherapie für Patient:innen mit primär biliärer Cholangitis (PBC).
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