BZgA-Initiative LIEBESLEBEN informiert über Gefahren von Konversionsbehandlungen
10. Juni 2021
Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai 2021 macht auf Diskriminierungen gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt aufmerksam. Zu diesem Anlass informiert LIEBESLEBEN, eine Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung sexueller Gesundheit, zu den Gefahren sogenannter Konversionsbehandlungen. Diese zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Seit dem Jahr 2020 sind Konversionsbehandlungen für Jugendliche in Deutschland gesetzlich verboten.
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Prof. Dr. Martin Dietrich von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betont: „Zum Auftrag der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN zählt, im Kontext der sexuellen Gesundheit potenziell von Konversionsbehandlungen Gefährdete zu informieren und zu unterstützen. Zielsetzung dabei ist, Selbstbestimmungsrechte zu stärken, Akzeptanz zu fördern und dadurch auch den Freundeskreis, die Familie und Personen im schulischen Umfeld zu erreichen. Deshalb stellt die Initiative LIEBESLEBEN zum Thema Konversionsbehandlungen auf www.liebesleben.de und in den sozialen Netzwerken Informationen und Hinweise auf Beratungsangebote zur Verfügung.“
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Schwerwiegende Folgen von Konversionsbehandlungen
Gutachten belegen, dass Konversionsbehandlungen einen erheblichen Eingriff in die Gesundheit der Betroffenen darstellen. Sie haben schädliche Effekte auf die individuelle Psyche und können zu Ängsten, Isolation und Depressionen führen. Die von der Bundesrepublik Deutschland gegründete Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geht für Deutschland von mindestens 1.000 Behandlungsversuchen gegen die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung jährlich aus.
Deutschland: Vorreiterrolle beim Schutz vor Konversionsbehandlungen
Bereits die grundlegende Annahme einer Behandlungsbedürftigkeit sexueller Orientierungen oder geschlechtlicher Identitäten widerspricht internationalen Standards, etwa denen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Konversionsbehandlungen sind daher in vielen Ländern in der Diskussion und teilweise geächtet oder indirekt verboten. Ein landesweites gesetzliches Verbot, wie es in Deutschland für Jugendliche besteht, gibt es bislang weltweit nur in sehr wenigen Ländern.