Herzkrank sicher in den Urlaub: Reisetipps für Herzpatienten
Millionen von Menschen in Deutschland sind von Herz- und Kreislauferkrankungen wie koronare Herzkrankheit (KHK), Rhythmusstörungen, Herzklappen-Erkrankungen oder Bluthochdruck betroffen. Viele von ihnen verreisen erst im Spätsommer und planen gerade ihren Urlaub.
Weil mehrere Punkte bereits vor der Reise bedacht sein sollten wie beispielsweise das Einholen von Krankheitsunterlagen (letzter OP-, Ultraschall- oder Röntgenbericht) oder das Besorgen der verordneten Medikamente in ausreichender Menge, ist ihre Reise sorgfältig vorzubereiten. Was Herzpatienten bei den Vorbereitungen unbedingt beachten sollten, darüber informiert das erneuerte Reise-Set der Deutschen Herzstiftung inklusive einer ausführlichen Checkliste, das kostenfrei unter http://www.herzstiftung.de/sicher-reisen angefordert werden kann.
„Wer eine Herzkrankheit hat, kann in der Regel völlig normal reisen, sollte sich aber von seinem behandelnden Arzt mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn untersuchen lassen“, rät der Kardiologe Prof. Dr. med. Thomas Meinertz, Experte der Deutschen Herzstiftung. „Je nach Art der Herzkrankheit und dem Reiseziel, gibt es einzelne Punkte zu klären, beispielsweise den Impfstatus, die Reisefähigkeit, notwendige Kontrollen oder die Erreichbarkeit der herzmedizinischen Versorgung am Urlaubsort.“ Patienten mit KHK, Herzschwäche, Herzklappen-Erkrankungen oder Herzschrittmacherträger müssen darüber hinaus spezielle Reisevorbereitungen treffen. Beispielsweise ob ein Belastungs-EKG zur Klärung der Reisefähigkeit erforderlich ist oder bei Rhythmuspatienten, ob der Schrittmacher kontrolliert werden muss.
Quelle:
„Wer eine Herzkrankheit hat, kann in der Regel völlig normal reisen, sollte sich aber von seinem behandelnden Arzt mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn untersuchen lassen“, rät der Kardiologe Prof. Dr. med. Thomas Meinertz, Experte der Deutschen Herzstiftung. „Je nach Art der Herzkrankheit und dem Reiseziel, gibt es einzelne Punkte zu klären, beispielsweise den Impfstatus, die Reisefähigkeit, notwendige Kontrollen oder die Erreichbarkeit der herzmedizinischen Versorgung am Urlaubsort.“ Patienten mit KHK, Herzschwäche, Herzklappen-Erkrankungen oder Herzschrittmacherträger müssen darüber hinaus spezielle Reisevorbereitungen treffen. Beispielsweise ob ein Belastungs-EKG zur Klärung der Reisefähigkeit erforderlich ist oder bei Rhythmuspatienten, ob der Schrittmacher kontrolliert werden muss.
Quelle:
Deutsche Herzstiftung e.V.