Praktikable Gestaltung von Datenschutzregeln
Datenschutzregeln würden so gestaltet, „dass sie für Patienten und Ärzte im Alltag praktikabel sind“. Als Beispiel nannte Lauterbach die gezielte Auswahl von Ärzten: „Wenn ich als Patient nicht will, dass mein Zahnarzt sieht, bei welchem Psychotherapeuten ich wegen einer schweren Psychose behandelt werde, muss ich dem Zahnarzt den Zugriff auf diese Daten verweigern können.“
Elektronische Patientenakte bereits als freiwilliges Angebot verfügbar
Die elektronischen Patientenakten waren 2021 als freiwilliges Angebot gestartet. Dabei geht es um einen
persönlichen Datenspeicher etwa für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. Diese E-Akte soll Patienten im Prinzip ein Leben lang und bei allen Ärztinnen und Ärzten begleiten. Das soll die Versorgung verbessern, da etwa oft Untersuchungen unnötigerweise wiederholt werden, wenn vorherige Untersuchungsergebnisse nicht bekannt sind.
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Datenschützer nicht prinzipiell gegen E-Patientenakte für alle
Erschienen am 23.03.2023 • Alle gesetzlich Versicherten sollen bis Ende 2024 automatisch eine E-Akte bekommen – es sei denn, man lehnt das aktiv ab.
Erschienen am 23.03.2023 • Alle gesetzlich Versicherten sollen bis Ende 2024 automatisch eine E-Akte bekommen – es sei denn, man...
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Bis Ende 2024 E-Akte für alle gesetzlich Versicherten
Bisher haben nur sehr wenige der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine digitale Patientenakte. Lauterbach will dies steigern. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, auf das Prinzip „Opt-out“ zu schwenken. Das heißt: Konkret sollen
bis Ende 2024 alle automatisch eine E-Akte bekommen, ohne den bisher nötigen Antrag – wer keine will, müsste dann widersprechen.
Lauterbach nannte in den Funke-Zeitungen weitere Details zu den geplanten Regelungen: So sollen demnach Ärzt:innen dafür honoriert werden, dass sie zum Start der neuen elektronischen Patientenakte wichtige bisherige Befunde digitalisieren. Die Krankenkassen sollen zudem weiterhin nur Zugriff auf die Abrechnungsdaten, aber keinen Zugriff auf die medizinischen Daten der elektronischen Patientenakte bekommen.