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Autofahren mit Herzerkrankung

Autofahren mit Herzerkrankung
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Betroffene verschiedener Herz-Kreislauf-Erkrankungen unterliegen einem gewissen Unfallrisiko beim Lenken eines Fahrzeuges im Straßenverkehr. Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit und Herzmuskelschwäche können Gründe für eine (vorübergehende) Fahruntauglichkeit sein. Zahlreiche Erkrankungen können Ursache von Verkehrsunfällen sein und haben damit Auswirkungen auf die persönliche und allgemeine Sicherheit. In einer Publikation hat Kardiologe Thomas Pezawas von der MedUni Wien die relevanten Erkrankungen zusammengefasst und damit einen Überblick für Betroffene und behandelnde Ärztinnen und Ärzte erstellt.
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Sind alle Herzkranke fahruntüchtig?

„Zwar treten nur ein bis 5% der plötzlichen Herztode während des Fahrens auf. Aber selbst eine kurze Bewusstlosigkeit am Steuer hat fatale Folgen“, erklärt Studienautor Thomas Pezawas von der Universitätsklinik für Innere Medizin II (Klinische Abteilung für Kardiologie). „Herzkranke Menschen müssen nicht per se fahruntüchtig sein. Sie müssen jedoch darüber informiert sein, ob ihre Erkrankung derzeit das Lenken eines Fahrzeuges erlaubt.“

Wer gibt Aufklärung über die Fahrtüchtigkeit bei einem Herzleiden?

Aufklärung über eine Fahreignung erhalten Patien:tinnen von ihren Ärzt:innen. „Zum Beispiel darf mit einem Bluthochdruck über 180/110 mmHg kein Fahrzeug gelenkt werden oder es gilt nach einer Herzkatheter-Untersuchung mit Stent-Implantation ein 4-wöchiges Fahrverbot für Berufsfahrer.“ sagt Pezawas. Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen müssen wissen, dass eine dokumentierte Warnung ein Kraftfahrzeug zu lenken bei Unfallfolgen den Versicherungsschutz aufheben kann. Die Beweislast liegt auf alle Fälle bei der Lenkerin/dem Lenker, da ein Vermeiden eines Arztbesuches keinen Freibrief zum Weiterfahren darstellt.
 
 

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Mit welchen Herzerkrankungen ist das Autofahren untersagt?

Die aktuell publizierte Arbeit bezieht sich auf konkrete Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unter denen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft keine Fahreignung mehr bestehen kann: z.B. nach Einpflanzung eines Defibrillators (ICD), einem Aggregatwechsel oder nach Auslösen einer Schockabgabe durch den ICD. Das Spektrum der abgebildeten Erkrankungen umfasst alle Herzrhythmusstörungen, anfallsartige kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope), koronare Herzkrankheit, Herzmuskelschwäche und Bluthochdruck. „Es ist für alle Beteiligten von großem Vorteil, die Fahrtüchtigkeit bzw. Wartezeiten bis zur Fahrtüchtigkeit im Arztbrief zu dokumentieren,“ fasst Pezawas seinen systematischen Leitfaden zusammen, der im Journal „Current Problems in Cardiology“ veröffentlicht wurde. Neuland sind hierbei noch Post-COVID Erkrankte. „Herzrasen und Schwindel können auch nach einer durchgemachten COVID-19-Erkrankung auftreten, sagt Pezawas, „auch hier sollten in Zukunft Regelungen zur Fahrtüchtigkeit eingeführt werden.“

Risk of Harm: Wie wird das jährliche Risiko für schwere Verkehrsunfälle berechnet?

Das jährliche Risiko (RH=risk of harm) für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darzustellen, lässt sich individuell mit der Formel RH=TDxVxSCIxAc (TD=Zeit am Steuer, V=Fahrzeugtyp, SCI=jährliches Risiko der plötzlichen Fahrunfähigkeit, Ac=Wahrscheinlichkeit für einen schweren Unfall) berechnen. Vorausgesetzt wird, dass private Fahrer:innen 4% (1h/Tag) und Berufsfahrer:innen 25% (6h/Tag) am Steuer verbringt – für letztere müssen daher strengere Regeln gelten. Allgemein in der Gesellschaft akzeptiert ist ein jährliches Risiko mit Todesfolge von 1:20.000 (RH=0,25x1x0,01x0,02=0,00005).

MedUni Wien


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