Entlastung der Notaufnahmen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will mit einem neuen Gesetzentwurf die Notaufnahmen entlasten. Wie aber können Betroffene derzeit außerhalb der Praxisöffnungszeiten medizinische Hilfe erhalten? Neben der Notrufnummer 112 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 in solchen Fällen bundesweit kostenlos über Handy und Festnetz erreichbar.
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen
Als Faustregel gilt: Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen sollten die 112 anrufen oder eine Notaufnahme aufsuchen. Dazu zählen schwere Verletzungen, Atemnot oder heftige Brust- oder Herzschmerzen, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite erklärt.
Bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen
Bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, mit denen man sich normalerweise an einen Hausarzt wenden würde, sollte man hingegen den ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren. Ein Fall für die 116 117 seien etwa anhaltender Brechdurchfall, Fieber oder starke Bauchschmerzen, so das Bundesgesundheitsministerium. Damit werden auch die Notaufnahmen entlastet. Organisiert wird die medizinische Hilfe hinter der Nummer von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst betreut sowohl Kassen- als auch Privatpatienten, wie die Verbraucherzentralen erklären. Die Kosten der Behandlung werden demnach von den Krankenkassen übernommen.
Bei Notfällen von Kindern
In einigen Regionen gibt es auch einen kinderärztlichen oder einen augenärztlichen Bereitschaftsdienst. Darüber informiert man sich im Zweifelsfall ebenfalls über die 116 117. Machen einem nachts oder am Wochenende starke Zahnschmerzen zu schaffen, wenden sich Patienten besser an den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst. Bei Kindern kann es auch vorkommen, dass sie versehentlich Putzmittel trinken oder Medikamente schlucken. Dann bieten Giftnotrufe rund um die Uhr telefonische Hilfe an.
dpa
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"Notrufe: Welche Nummer Patienten wann anrufen sollten"
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